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USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 11

Rechnungsberichtigung bei missglückten Dreiecksgeschäften

, Luxury Trust Automobil

Dr. Axel Leonard

Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG ist eine Sonderform des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts. Bei einer Lieferkette aus drei Personen, die in einem Mitgliedstaat der EU beginnt und in einem anderen Mitgliedstaat endet, besteht für den mittleren Unternehmer umsatzsteuerlich das Problem, dass er entweder im Abgangsstaat oder im Bestimmungsstaat umsatzsteuerlich registrierungspflichtig wird. Damit erhöht sich der administrative Aufwand gerade für Unternehmen, die aus einem dritten Mitgliedstaat stammen. Die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte nach § 25b UStG bewirkt, dass sich der Zwischenhändler im Bestimmungsmitgliedstaat nicht registrieren lassen muss, da sein dortiger innergemeinschaftlicher Erwerb als besteuert gilt und die Steuerschuld für die zweite Lieferung auf den Zweiterwerber übergeht. Die Regelung kommt jedoch nur zum Tragen, wenn der mittlere Unternehmer eine ordnungsgemäße Zusammenfassende Meldung (ZM) abgibt und in seiner Rechnung sowohl auf die Anwendung der Dreiecksgeschäftsregelung als auch auf den Steuerschuldübergang hinweist. In der Praxis zeigt sich, dass diese Voraussetzungen von den (mittleren) Unternehmen ...