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BFH Urteil v. - V R 85/83 BStBl 1988 II S. 158

Gesetze: UStG 1967 § 15 Abs. 1 Nr. 1

Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

Leitsatz

Leistungsempfänger ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist. Um Nachteile bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugsanspruchs - z.B. bei Auseinanderfallen von Leistungsempfänger und Rechnungsadressat - zu vermeiden, muß insbesondere bei Leistungsvergabe durch Ehegatten klar vereinbart und durchgeführt werden, ob einer der Ehegatten oder die Ehegattengemeinschaft Leistungsempfänger ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 158
RAAAA-92484

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