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FG Köln Urteil v. - 5 K 6581/03 EFG 2005 S. 734 Nr. 9

Gesetze: UStG § 3a Abs 1UStG § 3a Abs 2 Nr 3 a)

Umsatzsteuer:

Ort der sonstigen Leistung bei im Ausland stattfindender "Beratungs- und Moderatorentätigkeit"

Leitsatz

1) Sonstige Leistungen werden gem. § 3a Abs. 1 UStG - vorbehaltlich der Sonderregelungen des § 3a Abs. 2-4 UStG - an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

2) "Unterrichtende" Tätigkeiten nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 a) UStG im Ausland sind nur solche, die nicht der konkreten Problemlösung, sondern der abstrakten Information dienen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 774 Nr. 13
EFG 2005 S. 734 Nr. 9
UStB 2005 S. 229 Nr. 8
UAAAB-51944

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