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NWB Nr. 7 vom Seite 485

Keine automatische Schätzungsbefugnis bei manipulierbarer Rechnungssoftware

Praxisanmerkungen zum Urteil des

Dirk Beyer

[i]von Wedelstädt, Schätzung, infoCenter, NWB TAAAB-04869 Allein der Umstand, dass eine Rechnungs- und Buchhaltungssoftware die Löschung bzw. Änderung einzelner Rechnungen ermöglicht, ist nach dem Urteil des (NWB BAAAI-61697, rkr.) nicht automatisch ein Grund für eine Schätzung durch das Finanzamt. Der Kläger war ein Unternehmer, der eine Software zur Erstellung seiner Rechnungen nutzte, die das Ändern und Löschen von Rechnungen ermöglichte. Konkrete Manipulationen waren nicht festgestellt worden, so dass das Finanzgericht die Hinzuschätzung ablehnte.

I. Sachverhalt

[i]Vetten/Gerster, NWB 51/2019 S. 3778Der Kläger war ein selbständiger Service-Techniker und nutzte eine Rechnungs- und Buchhaltungssoftware, die unstreitig nicht den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprochen hat, da sie es ermöglichte, Rechnungen zu ändern und zu löschen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung war dem Prüfer aufgefallen, dass der Kläger in der Rechnungssoftware eine Rechnungsnummer doppelt vergeben hatte. Weiterhin fehlten zwei der automatisch fortlaufend nummerierten Rechnungen. Der Prüfer nahm eine durchschnittliche Rechnungssumme in ...