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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 16 | Förmliche Zustellung: Wirksamkeit setzt auch während Pandemie den Versuch einer Übergabe voraus

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht hat, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie. Hintergrund ist, dass es im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten zu den Zustellungsvorschriften der ZPO keine pandemiebedingten gesetzlichen Sonderregelungen gegeben hat.

Bevor wir gleich zu unserem Thema des Monats kommen, haben wir noch eine erfreuliche Entscheidung zu einer verfahrensrechtlichen Frage für Sie. In dem Fall ist der Finanzrechtsweg mal überraschend schnell beschritten worden. Der Bundesfinanzhof hat nämlich zugunsten eines Steuerzahlers entschieden: Eine Ersatzzustellung durch das Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht hat, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.

Wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber für förmliche Zustellungen – etwa von Gerichtsentscheidungen oder besonders wichtigen Verwaltungsakten – in der Zivilprozessordnung – der ZPO – ein klares Regelwerk aufgestellt. Wenn dieses nich...