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BFH Urteil v. - VI R 60/84 BStBl 1987 II S. 780

Gesetze: EStG 1981 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 1981 § 10 Abs. 1 Nr. 7EStG 1981 § 12 Nr. 1

Aufwendungen aus Anlaß einer Promotion als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen aus Anlaß einer Promotion können Werbungskosten sein, wenn das Promotionsstudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses ist (Anschluß an , BFHE 142, 255, BStBl II 1985, 87).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 780
ZAAAA-92425

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