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Krypto-Assets im Umsatzsteuerrecht
Zentrale Praxisfragen zur umsatzsteuerrechtlichen Einordnung von Umsätzen mit Kryptowährungen und Non-Fungible Token
[i]Freyenfeld, Kryptowährungen in der Umsatzsteuer, Online-Seminar am 24.5.2023 sowie am 13.7.2023 Mit der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung von Krypto-Assets hat sich neben dem „Hedqvist“, BStBl 2018 II S. 211) bislang nur das BMF in einem kurzen Schreiben befasst ( BStBl 2018 I S. 316). Dies überrascht, da zahlreiche Fragestellungen zu Krypto-Assets im Bereich der Umsatzsteuer bisher nicht erläutert wurden, obgleich im Bereich der Ertragsteuern seit 2022 ein umfangreiches BMF-Schreiben vorliegt. Der nachfolgende Beitrag bietet vor diesem Hintergrund Orientierung zu zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen aus der Praxis.
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I. Umsätze mit Kryptowährungen
1. Tausch Kryptowährung vs. konventionelle Währung und umgekehrt
[i]Bahn, NWB 47/2015 S. 3440Das (BStBl 2018 I S. 316) grundlegende Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen virtuellen Währungen S. 427erläutert. Der EuGH hatte mit Urteil v. - C-264/14 „Hedqvist“ (BStBl 2018 II S. 211) entschieden, dass der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL darstellt und unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL fällt. Das BMF folgt dem EuGH und teilt mit, dass der Umtausch v...