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NWB Nr. 4 vom Seite 242

Zu hoher Steuerausweis in einer B2C-Rechnung = unrichtiger Steuerausweis nach Art. 203 MwStSystRL?

EuGH: Keine Gefährdung des Steueraufkommens bei Rechnungen an ausschließlich Endverbraucher?

Pia Brohl und Kerstin Kranzfelder

[i]Lippross/Janzen, NWB Kommentar „UStAE Aktuell“, Tz. 14c.1, NWB XAAAH-72162 Nach dem „P GmbH“ ( NWB TAAAJ-29638) schuldet ein Steuerpflichtiger, der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung einen Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen hat, der auf der Grundlage eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nach Art. 203 MwStSystRL den zu Unrecht in Rechnung gestellten Teil der Mehrwertsteuer nicht, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, weil diese Dienstleistung ausschließlich an Endverbraucher erbracht wurde, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

I. Hintergrund

[i]EuGH, Urteil v. 8.12.2022 - C-378/21 „P GmbH“, NWB TAAAJ-29638 In seinem Urteil v.  - C-378/21 „P GmbH“ ( NWB TAAAJ-29638) musste der EuGH jüngst über eine Vorlagefrage aus Österreich zum unrichtigen Steuerausweis entscheiden. Die Klägerin, eine österreichische GmbH, betrieb einen Indoor-Spielplatz. Obwohl ihre Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 13 % unterlagen, wandte sie den Regelsteuersatz von 20 % an. Sie stellte daher über ein Jahr lang ca. 20.000 Kleinbetragsrechnungen mit zu hohem Steuerausweis aus und führte die zu hoch ausgewiesene Steuer an das Finanzamt ab. [i]Zu hoch ausgewiesener SteuersatzAufgrund ihres Geschäftsmodells handelte es sic...