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Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Wichtiges auf einen Blick:
1. Höhe der Entfernungspauschale
Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt derzeit befristet bis für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer jeweils 0,30 € und ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer jeweils 0,38 €.
Vgl. auch die Ausführungen zum Stichwort „Entfernungspauschale“.
2. Deutschlandticket
Zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Nutzung eines Deutschlandtickets vgl. das Stichwort „Deutschlandticket“.
1. Allgemeines
Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachleistungen) für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei (§ 3 Nr. 15 Sätze 1 und 2 EStG). Die Fahrten müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) durchgeführt werden; die Steuerbefreiung gilt also für Job-Tickets und auch für die BahnCard, kommt aber u. a. nicht bei Benutzung eines Mietwagens oder Pkw (privater Pkw oder Firmenwagen) zur Anwendung.
Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachleistungen) mindern die beim Arbeitnehmer als Werbungskosten zu berücksichtigende Entfernungs...