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Online-Nachricht - Montag, 14.11.2022

Einkommensteuer | Keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers auf dem Betriebshof des Entsorgers (FG)

Ein Müllwerker hat auf dem Betriebshof des Entsorgers keine erste Tätigkeitsstätte. Bei einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als acht Stunden pro Arbeitstag kann er die gesetzlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen beanspruchen (; rechtskräftig).

Hintergrund: Ein Arbeitnehmer kann bei Tätigkeiten außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag einen Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abziehen, an dem er mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.

Sachverhalt: Der Kläger ist als Müllwerker für einen kommunalen Entsorgungsbetrieb tätig. Er fährt arbeitstäglich als einer von zwei sog. Läufern neben d...

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