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Häusliches Arbeiten: Änderungen durch das JStG 2022
Neuerungen und Praxisfolgen
Der Bundestag hat am das JStG 2022 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des BT-Finanzausschusses beschlossen. Der Bundesrat hat am seine Zustimmung hierzu erteilt. Eine Verkündung im BGBl erfolgte. Das JStG 2022 enthält auch bedeutsame Änderungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der häuslichen Arbeit – entweder in oder außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers –, auf die im Beitrag näher eingegangen wird.
Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB MAAAE-35006
Welche Neuerungen ergeben sich bei der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer?
Wann und in welcher Höhe kommt eine Tagespauschale für das häusliche Arbeiten zur Anwendung?
Welche neuen Dokumentationsnotwendigkeiten ergeben sich?
I. Grundsätzliches
[i]Grotherr, Geplante Änderungen beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022, NWB 43/2022 S. 3026, NWB NAAAJ-24504 Der Kostenabzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeiten löst oftmals Diskussionen mit der Finanzverwaltung, mitunter aber auch mit Mandanten aus. Bis 2022 bestimmte der Gesetzgeber in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern dürfen.
Das Abzugsverbot enthält Ausnahmen:
Liegt im häuslichen Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, besteht eine unbeschränkte Abzugsmöglichkeit.
Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer, wird ein Kostenabzug von bis zu 1.250 € zugelassen, sofern für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Eine sog. Homeoffice-Pauschale von 5 € täglich, höchstens 600 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr, kann auch in 2022 angesetzt werden (§ 52 Abs. 6 Satz 15 EStG), wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers ausgeübt wird (z. B. in der sog. Arbeitsecke). Die Homeoffice-Pauschale kann statt des Kostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer gewählt werden. Die Tätigkeit muss aber ausschließlich zu Hause erbracht werden.