NWB Nr. 2 vom Seite 73

Von A wie Arbeitszimmer...

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Dann packen wir mal aus

Nachdem der Bundesrat am mit seiner Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2022 das Gesetzespaket nach langem hin und her „zugemacht“ hatte, wurde es mit dessen Verkündung am im Bundesgesetzblatt auch pünktlich geliefert. Es ist ein sehr umfangreiches Paket geworden, dessen Regelungen nun in der Praxis anzuwenden sind. Dann packen wir es mal aus! Beginnen wollen wir in dieser NWB-Ausgabe mit den wesentlichen Änderungen des Einkommensteuergesetzes, die Hörster auf vorstellt. Sein Überblick reicht von A wie Arbeitszimmer bis W wie Wohnungsneubau. Dazwischen finden sich dann auch die neu in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommenen Regelungen zur Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsbezieher sowie zur Steuerpflicht der Gas-/Wärmepreisbremse (sog. Dezemberhilfe) mit Milderungszone. Zu den umfangreicheren Änderungen in einzelnen Teilbereichen wie dem häuslichen Arbeitszimmer/das Homeoffice, den Photovoltaikanlagen, den Sonderabschreibungen im Mietwohnungsneubau sowie zu den Registerfällen werden dann in den nächsten NWB-Ausgaben zusätzlich gesonderte Beiträge folgen. Nicht zu vergessen die weiteren steuerrechtlichen Änderungen wie z. B. des Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer-, Investmentsteuer-, Außensteuer-, Umwandlungssteuer-, Grunderwerbsteuer-, Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes, über die wir selbstverständlich ebenfalls ausführlich berichten werden.

Nicht aus-, sondern anpacken müsste nach Ansicht von Langer das Bundesfinanzministerium das Thema der Zusammenfassenden Meldung im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliches Verbringen. Denn umsatzsteuerrechtlich stellt das innergemeinschaftliche Verbringen – bei dem es sich im Grunde um eine (fiktive) innergemeinschaftliche Lieferung des Unternehmers von einem Mitgliedstaat an sich selbst in einen anderen Mitgliedstaat handelt – kein ganz ungefährliches Thema dar. Wird das Verbringen erst nachträglich erkannt, kann das Erfordernis einer korrekten Zusammenfassenden Meldung für die Erlangung der Steuerfreiheit in der Praxis zu einem Stolperstein werden. Anhand eines Beispielsfalls zeigt Langer auf auf, welche praktischen Schwierigkeiten sich im Hinblick auf die Deklaration des innergemeinschaftlichen Verbringens in der Zusammenfassenden Meldung ergeben können. Das Problem scheint in Deutschland allerdings selbst gemacht zu sein, denn – so Langer – es bestehen ernstliche Zweifel an einer korrekten unionsrechtlichen Umsetzung. Hierin sieht er aber auch die Chance für Lösungsansätze. Sein Appell an das Finanzministerium lautet daher, über eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses der Finanzverwaltung und den Unternehmern Möglichkeiten zur Vermeidung der Steuerpflicht zu eröffnen.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 73
XAAAJ-30768