Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 110/80 BStBl 1986 II S. 367

Gesetze: InvZulG 1975 § 4b

Teilherstellungskosten als Aufwendungen, die dem Bauherrn durch den tatsächlichen Verbrauch von Gütern und die tatsächliche Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Bauobjekts entstanden sind

Leitsatz

1. Die Höhe der Teilherstellungskosten i.S. von § 4b Abs. 4 Satz 2 InvZulG bestimmt sich nach der Summe der Aufwendungen, die dem Bauherrn bis zum durch den tatsächlichen Verbrauch von Gütern und die tatsächliche Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung des Bauobjekts entstanden sind.

2. Eine im Konkurs des Generalbauunternehmers ausgefallene Forderung des Bauherrn aus Überzahlung von Teilleistungen des Generalbauunternehmers ist nicht in die investitionszulagebegünstigten Teilherstellungskosten einzubeziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 367
RAAAA-92163

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen