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NWB Nr. 2 vom

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliches Verbringen

Ronny Langer

Das innergemeinschaftliche Verbringen ist in der Praxis nicht immer leicht zu erkennen. Wenn es nachträglich erkannt wird, kann es Probleme mit der Steuerbefreiung geben. Nach deutschem Recht ist die ordnungsgemäße Deklaration des Verbringens in der Zusammenfassenden Meldung Voraussetzung der Steuerbefreiung. In einigen Fällen ist dies aber schwierig bis unmöglich.

Definition

[i](Fiktive) innergemeinschaftliche Lieferung an sich selbstEin innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn ein im Gebiet eines EU-Mitgliedstaats befindlicher beweglicher körperlicher Gegenstand durch den Steuerpflichtigen oder für seine Rechnung für die Zwecke seines Unternehmens in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet wird. Hiervon ausgenommen ist das Verbringen zur vorübergehenden Verwendung.

Steuerbefreiung

[i]Deklaration in der Zusammenfassenden MeldungDas innergemeinschaftliche Verbringen gilt gem. § 6a Abs. 2 UStG als innergemeinschaftliche Lieferung und ist nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG steuerfrei. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein, abgesehen davon, dass das Verbringen gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG korrekt in der Zusammenfasenden Meldung deklariert sein muss.

Der die Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Verbringens regelnde Art. 138 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL enthält allerdings keinen Verweis...