Es kommt, wie es kommt, ist aber noch immer gut gegangen
Liebe Leser*innen,
auf den einschlägigen Web-Seiten finden sich unzählige Zitate und Aphorismen zum Jahreswechsel. Der Versuchung, eines als Aufhänger des Editorials zu nehmen, habe ich diesmal widerstanden. In Zeiten wie diesen besinnt sich der Exil-Kölner in mir stattdessen auf die beginnende fünfte Jahreszeit, den Karneval. Nicht nur in ihm denke ich an zwei Artikel der unverbrüchlichen kölschen Grundgesetze, dass es erstens – in fatalistischer Perspektive – ohnehin kommt, wie es kommt („Et kütt wie et kütt“) und es zweitens – in optimistischer Sicht – aber noch immer gut gegangen ist („Et hätt noch immer joot jejange“). Diese universellen Weisheiten bringen auf den Punkt, wie man gerade bewegte Zeiten be- und überstehen kann: Weder mit Fatalismus allein noch mit Optimismus ausschließlich. Auf die rechte Mischung kommt es an.
Damit aber genug an kölschem Sentiment und zurück an den im alemannischen Breisgau liegenden Schreibtisch. Auf ihm liegen die drei lesenswerten Hauptbeiträge für das Januarheft.
Der Beitrag von und über „Aktuelle Herausforderungen der Bilanzierung in Hochinflationsländern nach IFRS“ behandelt ein in den letzten Jahren eher stiefmütterlich behandeltes Thema, die Kaufkraftbereinigung, insbesondere von Tochterunternehmen in Hochinflationsländern. Seit 2022 geht es dabei nicht mehr nur um die eher seltenen Fälle, von Tochterunternehmen in Venezuela, Simbabwe usw., sondern um Töchter in der nun als hochinflationär eingestuften Türkei. Wie unter diesen Bedingungen monetäre und non-monetäre Abschlussposten zu bereinigen sind, wo überhaupt die Grenzen zwischen monetären und non-monetären Posten verlaufen und viele weitere Fragen werden in dem Beitrag anschaulich dargestellt.
Zwei weitere Beiträge widmen sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten dem fast schon als Dauerbrenner zu qualifizierenden Thema der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte.
und setzen ihren Beitrag aus Heft 7-8 zur Bilanzierung von Intellektuellem Kapital um die „Wertmäßige Erfassung von intellectual capital mittels der Methode der unmittelbaren Cashflow-Prognose“ fort. Dabei geht es um die Vor- und Nachteile und die praxisorientierte Veranschaulichung eines für viele Arten immaterieller Vermögenswerte geeigneten Bewertungsverfahrens. Bilanzpraktische Bedeutung haben entsprechende Bewertungen insbesondere bei der Ermittlung des fair value im Rahmen von Erstkonsolidierungen.
Eine empirische Perspektive wählt der Beitrag von und zur „Bilanzierungspraxis selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach HGB und IFRS“ bei börsennotierten deutschen Unternehmen. Aufschlussreich ist nicht nur die Gegenüberstellung von IFRS und HGB, sondern bezüglich der Handelsbilanz auch die sich im Zeitablauf abzeichnende Zunahme der Nutzung des Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände.
Mit besten Grüßen und der Hoffnung, dass Leser, Autoren und Redaktion das Jahr 2023 gesund und tatkräftig beschreiten
Norbert Lüdenbach
Fundstelle(n):
PiR 1/2023 Seite 1
NWB SAAAJ-30372