Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 5 Unbewegliches Vermögen

Felix Wurm, Carsten Bödecker (Oktober 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Die Vorschrift regelt das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen. Art. 5 Abs. 1 DBA USA/ErbSt sieht ein konkurrierendes Besteuerungsrecht vor:

  • Zunächst wird implizit das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats des Erblassers bzw. des Schenkers bestätigt (Wohnsitzprinzip);

  • daneben kann, d. h. darf, der Staat, in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist, ein Besteuerungsrecht ausüben (Belegenheitsprinzip).

2Art. 5 Abs. 2 DBA USA/ErbSt definiert das „unbewegliche Vermögen“.

3Art. 5 Abs. 3 DBA USA/ErbSt wendet die Regelungen der Absätze 1 und 2 auch auf unbewegliches Vermögen an, das einem Unternehmen zuzuordnen ist bzw. das der Ausübung einer selbständigen Arbeit dient; d. h. insoweit gilt das gleiche konkurrierende Besteuerungsrecht des Abs. 1; die Definition des Abs. 2 findet ebenso Anwendung.

II. Abweichungen vom OECD-MA

4Die Vorschrift entspricht Art. 5 OECD-MA/ErbSt 1982. Die Abs. 1 und 2 in Art. 5 DBA USA/ErbSt sind wortgleich mit Art 5 Abs. 1 und Abs. 2 OECD-MA/ErbSt 1982. Nur die im Musterabkommen in Art. 5 Abs. 3 enthaltene Einbeziehung von freien Berufen und sonstiger selbständiger Tätigkeit wurde in Art. 5 Abs. 3 DBA USA/ErbSt auf „selbständige Arbeit” sprachlich v...