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„Spielregeln“ für die Freistellung von Arbeitnehmern
Praxistaugliche Formulierungsvorschläge verhelfen zu rechtssicheren Erklärungen oder Vereinbarungen
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freistellen möchte. Häufiger Anlass für eine solche Freistellung ist die anstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses: So möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einer Kündigung oftmals für die Dauer der Kündigungsfrist oder bei einem Aufhebungsvertrag für die dort vereinbarte Restlaufzeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dem Betrieb ausgliedern. Aber auch andere Anlässe für eine Freistellung sind denkbar, etwa eine vom Arbeitnehmer gewünschte längere Auszeit (Sabbatical). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten der Freistellung von der Arbeitspflicht, setzt sich mit den hierbei geltenden Regelungen und Rechtsfolgen auseinander und unterbreitet Vorschläge, wie Freistellungserklärungen oder -vereinbarungen formuliert werden können.
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I. Begriff der Freistellung
[i]Aufhebung der ArbeitspflichtDer Begriff Freistellung ist gesetzlich nicht definiert und hat keinen allgemeingültigen Inhalt. Üblicherweise ist mit dem Begriff der Freistellung (oder auch Suspendierung) gemeint, dass der Arbeitnehmer b...