Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2023

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 6c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen

Hans-Joachim Kanzler (August 2023)
Hinweis:

R 6c EStR.

Arbeitshilfen und Grundlagen online:

Kanzler, Gewinnübertragungen nach §§ 6b, 6c EStG und R 6.6 EStR, Arbeitshilfe, NWB QAAAF-75202.

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift dient der Verwirklichung von Zweck und Bedeutung des § 6b EStG (siehe KKB/Kanzler, § 6b EStG Rz. 1 f.) auch bei den Gewinnermittlungsarten ohne Buchführung.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Bis zum VZ 1998 waren die Gewinnübertragungsmöglichkeiten nach § 6c EStG gegenüber dem Tatbestand des § 6b EStG eingeschränkt, so dass der Wechsel vom Bestandsvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung oder zur Gewinner­mittlung nach Durchschnittssätzen zu einer Zwangsauflösung der Rücklagen führte, die nicht als Abzug i. S. des § 6c Abs. 1 Satz 2 EStG fortgeführt werden konnten. Erst durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. wurde eine Übereinstimmung der Begünst...

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