BÜRO Nr. 12 vom Seite 2
Kundenbeziehungsprozesse
Lernfeld 8

Fit für die Prüfung? – Übungsaufgaben zum Thema Personalwesen

Ottilie Dotzenrod

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Übungsaufgaben dienen zur Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie einige Aufgaben aus dem Bereich Personalwesen zusammengestellt. Überprüfen Sie Ihr Wissen auf diesem Gebiet und erkennen Sie dabei Ihre Stärken und Schwächen. So können Sie anschließend gezielt die noch vorhandenen Lücken schließen und sind dabei bestens auf die Prüfung vorbereitet. Viel Erfolg dabei.

Info

Das Thema „Personalwesen“ wird im Lernfeld 8 des Rahmenlehrplans unterrichtet und in AP 2 Kundenbeziehungsprozesse geprüft.

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Welche 3 Unterlagen werden zwingend bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt?

  1. Mitgliedsausweis der Gewerkschaft

  2. Nachweis der Sozialversicherungsnummer

  3. Krankmeldungen der letzten 6 Monate

  4. Bescheinigung über ihre Berufsunfähigkeitsversicherung

  5. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

  6. Geburtsurkunde

  7. Steueridentifikationsnummer

Lösung

Aufgabe 2

Welche 2 Unterlagen müssen Sie einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Unternehmen aushändigen?

  1. Bewerbungsunterlagen

  2. Bescheinigung über den bereits gewährten Urlaub

  3. Lohnsteuerbescheinigung

  4. Eingereichte Atteste bei Krankheitstagen

  5. Beurteilung von den Vorgesetzten

  6. Komplette Personalakte

Lösung

Aufgabe 3

Welche der folgenden Angaben befinden sich ausschließlich in einem qualifizierten Arbeitszeugnis:

  1. Name, Geburtsdatum

  2. Art der Beschäftigung

  3. Dauer der Beschäftigung

  4. Beurteilung der Leistung

  5. Ort, Datum, Unterschrift

S. 3

Lösung

Aufgabe 4

Sie haben für die ausscheidende Mitarbeiterin Tanja Kolmar ein qualifiziertes Zeugnis erstellt. Leider ist Frau Kolmar damit nicht zufrieden. Sie ist der Meinung, dass das Zeugnis nicht einer sehr guten Beurteilung entspricht, sondern eher ein durchschnittliches Zeugnis ist. Nennen Sie Frau Berger 3 Formulierungen, die zeigen, dass es sich um ein sehr gutes Zeugnis handelt.

Zeugnis für Tanja Kolmar (Auszug)

Frau Kolmar besitzt ein hervorragendes, in die Tiefe gehendes Fachwissen.

Ihre Kenntnisse setzte sie selbst bei sehr anspruchsvollen Aufgaben optimal um.

Alle ihr übertragenen Aufgaben hat sie schnell, zuverlässig und selbständig stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

In der Arbeitsdurchführung zeigte sie eine sehr strukturierte Arbeitsweise und sehr viel Engagement.

Dabei standen für sie die ausführliche Beratung und die rasche hochqualitative Erledigung der Anliegen der Mitarbeiter an erster Stelle …

Lösung

Aufgabe 5

Sie sollen den Arbeitsvertrag einer neuen Mitarbeiterin vorbereiten. Wo finden Sie Informationen zu den nachfolgend angegebenen Regelungen?

  1. Gesetzliche Kündigungsfristen

  2. Essensgeldzuschuss

  3. Angaben zur Entgeltgruppe

Lösung

Aufgabe 6

Sie legen eine neue Personalakte an. Welche 3 Sachverhalte zur Personalakte sind zutreffend?

  1. Aufbau und Einteilung der Personalakte sind gesetzlich vorgeschrieben.

  2. Sie müssen einem Mitarbeiter auf Verlangen Einsicht in seine Personalakte geben.

  3. Die Personalakte kann u. a. die Bewerbungsunterlagen, den Arbeitsvertrag und Angaben zur Sozialversicherung eines Mitarbeiters enthalten.

  4. Die Personalakten müssen allen Führungskräften des Unternehmens zugänglich sein.

  5. Personalakten müssen nach der Digitalisierung auch in Papierform aufbewahrt werden.

  6. Sie dürfen die Personalakte des Mitarbeiters in der Personalabteilung führen, eine zweite Personalakte darf beim Betriebsrat geführt werden.

  7. Der Mitarbeiter kann verlangen, das falsche Daten über ihn in der Personalakte korrigiert werden.

Lösung

Aufgabe 7

Eine Mitarbeiterin möchte in ihre Personalakte Einsicht nehmen. Welcher Sachverhalt ist richtig?

  1. Die Mitarbeiterin kann erst nach ihrer Probezeit ihre Akte einsehen.

  2. Die Mitarbeiterin kann zur Einsicht ein Mitglied des Betriebsrates mitbringen.

  3. Die Mitarbeiterin kann nur in Anwesenheit ihres Vorgesetzten die Akte einsehen.

  4. Die Mitarbeiterin kann grundsätzlich nur allein in ihre Akte sehen.

  5. Die Mitarbeiterin kann die Akte nur an ihrem Arbeitsplatz einsehen.

Lösung

Aufgabe 8

In einem Unternehmen mit 2 Filialen soll die Entwicklung des Krankenstandes überprüft werden. Folgende Informationen liegen vor:

Krankenstand 2021 in Prozent


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Jan.
Febr.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sept.
Okt.
Nov.
Dez
Mitarbeiter Filiale A
3,5
3,7
3,6
3,7
3,8
3,9
4,0
4,0
4,2
4,3
4,4
4,4
Mitarbeiter Filiale B
3,5
3,7
3,8
3,8
4,0
3,9
3,9
4,0
4,0
4,1
4,2
4,4
Mitarbeiter gesamt
3,50
3,70
3,70
3,75
3,90
3,90
3,95
4,00
4,10
4,20
4,30
4,40

Ermitteln Sie den durchschnittlichen Krankenstand im Jahr 2021 in Prozent, bezogen auf die Mitarbeiter insgesamt! (Ergebnis mit 2 Nachkommastellen)

S. 4

Lösung

Aufgabe 9

Ihnen liegt folgende Krankheitsstatistik vor.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Mitarbeiter Filiale A
Mitarbeiter Filiale B
Summe
Anzahl der Mitarbeiter
130
85
 
Soll-Arbeitstage der Mitarbeiter
57
57
57
Soll-Arbeitstage
 
 
 
Krankheitstage gesamt
380
199
 
Krankheitstage in %
 
 
 

Füllen Sie die fehlenden Felder in der Tabelle aus.

Lösung

Aufgabe 10

Wovon ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen abhängig?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist abhängig …

  1. … von der Anzahl der Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.

  2. … von der Anzahl der Mitarbeiter, die insgesamt im Unternehmen beschäftigt sind.

  3. … von der Anzahl der Kunden, die dem Unternehmen Aufträge erteilen.

  4. … vom Umsatz des Unternehmens.

  5. … von den IT-Systemen, mit denen das Unternehmen arbeitet.

Lösung

Aufgabe 11

Neu eingestellte Personen im Personalwesen werden darauf hingewiesen, dass gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei der Einrichtung von Personaldateien gesetzliche Vorschriften zu beachten sind. Welche zwei Erläuterungen sind in diesem Zusammenhang richtig?

  1. Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, dürfen diese nur zu dienstlichen Zwecken nutzen und weitergeben.

  2. Auf Personaldateien, die nur innerbetrieblichen Zwecken dienen, muss das BDSG nicht angewendet werden.

  3. Mitarbeiter, deren personenbezogene Daten gespeichert sind, haben ein Recht auf Einsichtnahme.

  4. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist abhängig vom Umsatz eines Unternehmens.

  5. Mitarbeiter, deren personenbezogene Daten gespeichert sind, haben kein Auskunftsrecht.

  6. Die Regelungen des BDSG gelten nur für Behörden.

Lösung

Aufgabe 12

Welche Erläuterung über die Themen Datenschutz und Datensicherheit ist richtig?

  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren personenbezogene Daten gespeichert sind, haben ein Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten.

  2. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter eines Unternehmens müssen keine Pflichten des Datenschutzes übernehmen. Das ist ausschließlich Aufgabe der Führungskräfte.

  3. Der Sicherheitsbeauftragte ist hauptsächlich für die Datensicherung zuständig.

  4. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist abhängig von der Anzahl der Führungskräfte.

  5. Personalakten in Papierform müssen aus Gründen des Datenschutzes auch digital geführt werden

Lösung

Aufgabe 13

Die Mitarbeiterin Frau Heinel hat Ihnen eine ärztliche Bescheinigung über eine bestehende Schwangerschaft vorgelegt. Welche Richtlinie müssen Sie beachten?

  1. Frau Heinel darf ab sofort nur vier Stunden beschäftigt werden.

  2. Schwangerschaftsbedingte Arztbesuche während der Arbeitszeit werden nicht als Arbeitszeit angerechnet.

  3. Frau Heinel darf auf eigenen Wunsch auch während der Schutzfrist vor der Entbindung mit Tätigkeiten in der Verwaltung beschäftigt werden.

  4. Weder das Unternehmen noch Frau Heinel können das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft kündigen.

  5. Frau Heinel darf auf eigenen Wunsch sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes wieder täglich 8 Stunden arbeiten.

S. 5

Lösung

Aufgabe 14

  1. Geben Sie anhand des Mutterschutzgesetzes die Schutzfristen für Frau Heinel vor und nach der Geburt an.

  2. Frau Heinel möchte aus persönlichen Gründen während der Mutterschutzfristen weiterhin voll arbeiten. Erläutern Sie der Mitarbeiterin die gesetzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Lösung

Aufgabe 15

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten, das Sie in mein.kiehl.de nachschlagen können.

Welche 2 Sachverhalte sind richtig?

  1. Das AGG gilt nicht für Auszubildende.

  2. Bei Verstoß gegen das AGG hat der oder die Betroffene keinen Anspruch auf Schadensersatz.

  3. Bei Stellenausschreibungen für Führungskräfte findet das AGG keine Anwendung.

  4. Die Benachteiligungsverbote des AGG erstrecken sich auch auf Ungleichbehandlungen beim beruflichen Aufstieg.

  5. Es genügt den gesetzlichen Vorschriften, wenn das Unternehmen das AGG den Mitarbeitern/den Mitarbeiterinnen über das Intranet bekannt macht.

  6. Gemäß AGG darf die Jana Loft KG im Anforderungsprofil für Bewerber eine Religionszugehörigkeit verlangen.

Lösung

Aufgabe 16

Mithilfe welcher Rechtsgrundlage können Sie sich umfangreich über die Rechte des Betriebsrates im Unternehmen informieren?

  1. Bürgerliches Gesetzbuch

  2. Betriebsverfassungsgesetz

  3. Mitbestimmungsgesetz

  4. Manteltarifvertrag

  5. Handelsgesetzbuch

Lösung

Aufgabe 17

Bei welchen 2 Maßnahmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

  1. Änderung der Gleitzeitregelung

  2. Erstellung der Personalplanung

  3. Wahl der externen Personalbeschaffungsmaßnahmen

  4. Anzahl der Neueinstellungen

  5. Teilnahme an Bewerbungsgesprächen

  6. Einstellung von neuen Mitarbeitern

Lösung

In eigener Sache

Liebe Leserinnen und Leser,

trotz bereits drastisch gestiegener Preise für Energie und Rohstoffe haben wir die Bezugspreise für unsere Abo-Produkte im Verlauf des Jahres 2022 nicht erhöht. Zum ist eine Preisanpassung leider auch für uns unumgänglich. Der Bezugspreis von „Die Kaufleute für Büromanagement“ beträgt dann monatlich 9,40 €. Der Ausbildungspreis beträgt dann 6,20 € monatlich. Die Versandkostenpauschale beträgt 1,30 € je Ausgabe.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Fundstelle(n):
BÜRO 12/2022 Seite 2
KIEHL SAAAJ-28072