Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
v. 23.05.2017 (BGBl I S. 1228) mit spätereren Änderungen
Nichtamtliche
Fassung
Änderungsdokumentation: Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) ist als Art. 1 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 (BGBl I S. 1228) verkündet worden und am 1.1.2018 in Kraft getreten; mit Ausnahme des § 32 Abs. 1 Nummer 6, welcher am 1.1.2019 in Kraft getreten ist. Es ist geändert worden durch Art. 57 Abs. 8 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. (BGBl I S. 2652) ; Art. 54 Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) v. ; diese Änderung tritt erst am 1.1.2025 in Kraft und ist entsprechend gekennzeichnet.
Fundstelle(n):
QAAAG-46992