17. BImSchV Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3)
Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3) [1]

Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen


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Mindestanforderungen an Energieeffizienzwerte (in Prozent)
Anlage
Feste Siedlungsabfälle und sonstige nicht gefährliche Abfälle sowie gefährliche Holzabfälle
Gefährliche Abfälle mit Ausnahme von gefährlichen Holzabfällen1
Klärschlamm
Elektrischer Gesamtwirkungsgrad (brutto)2, 3
Bruttoenergieeffizienz4
Kesselwirkungsgrad
Bestehende Anlage
20
725
60
606
Alle anderen Anlagen
25
1Der Energieeffizienzwert gilt nur, wenn ein Abhitzekessel anwendbar ist.
2Die Energieeffizienzwerte für den elektrischen Bruttowirkungsgrad gelten nur für Anlagen oder Teile von Anlagen, die mit einer Kondensationsturbine Strom erzeugen, unter Berücksichtigung möglicher Entnahmen vor Entnahmekondensationsturbinen.
3Ein Energieeffizienzwert von bis zu 35 Prozent kann durch höhere Dampfzustände erreicht werden.
4Die Energieeffizienzwerte für die Bruttoenergieeffizienz gelten nur für Anlagen oder Teile von Anlagen, die nur Wärme erzeugen oder die mit einer Gegendruckturbine Strom und aus dem Dampf aus der Turbine Wärme erzeugen.
5Eine höhere Bruttoenergieeffizienz, die sogar über 100 Prozent hinausgeht, kann erreicht werden, wenn ein Abgaskondensator verwendet wird.
6Bei der Verbrennung von Klärschlamm ist der Kesselwirkungsgrad stark abhängig vom Wassergehalt des Klärschlamms, der in die Feuerung eingeleitet wird.

Erläuterung:

Die Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen, ausgenommen Klärschlamm, und von gefährlichen Holzabfällen werden wie folgt ausgedrückt:

Elektrischer Bruttowirkungsgrad bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die mit einer Kondensationsturbine Strom erzeugt; Bruttoenergieeffizienz bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die:

  • nur Wärme erzeugt, oder

  • mit einer Gegendruckturbine Strom und mit dem die Turbine verlassenden Dampf Wärme erzeugt.

Dies wird wie folgt ausgedrückt:


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Elektrischer Bruttowirkungsgrad
ηe = We/Qth x ( Qb/Qb – Qi )
Bruttoenergieeffizienz
ηh = We + Qhe + Qde + Qi/Qth

Dabei ist:

  • Qb: Wärmeleistung, die vom Kessel erzeugt wird, in MW;

  • Qde: direkt abgegebene Wärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser) abzüglich der Wärmeleistung des Rücklaufs, in MW;

  • Qhe: Wärmeleistung, die den Wärmetauschern auf der Primärseite zugeführt wird, in MW;

  • Qi: Wärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser), die intern genutzt wird (z. B. zur Abgasaufheizung oder Entnahme vor Entnahmekondensationsturbinen), in MW [2];

  • Qth: Wärmeeintrag in die thermischen Behandlungseinrichtungen (zum Beispiel Feuerraum) einschließlich der Abfälle und Hilfsbrennstoffe, die kontinuierlich genutzt werden (ausgenommen zum Beispiel für die Anfahrphase), in MWth, ausgedrückt als unterer Heizwert;

  • We: Erzeugte elektrische Leistung in MW.

Die Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von Klärschlamm und gefährlichen Abfällen (ausgenommen gefährliche Holzabfälle) werden als Kesselwirkungsgrad ausgedrückt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-27899

1Anm. d. Red.: Anlage 7 angefügt gem. VO v. (BGBl 2024 I Nr. 43) mit Wirkung v. .

2Amtl. Anm.: Dies schließt Energie zur Wasserverdampfung bei abwasserfreiem Betrieb ein.