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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 14

Ort der Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung

; Climate Corporation Emissions Trading GmbH

Ralf Walkenhorst

Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob der Leistungsort entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Mehrwertsteuerrichtlinie geändert werden kann, wenn ein Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung vorliegt.

I. Leitsatz

Die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Behörden eines Mitgliedstaats bei einer Dienstleistung, die ein in diesem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen erbringt, davon ausgehen, dass der Ort dieser Leistung, der gemäß Art. 44 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2008/8 geänderten Fassung in diesem anderen Mitgliedstaat liegt, dennoch als im ersten Mitgliedstaat liegend anzusehen ist, wenn der Dienstleistungserbringer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich durch diese Dienstleistung an einer durch den Empfänger dieser Dienstleistung im Rahmen einer Leistungskette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat.

II. Sachverhalt

Es handelt sich um...