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NWB 48/2022 S. 3362

Mietverhältnis | Kohlendioxidabgabe bei Mietwohnungen

Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell gebilligt. Künftig orientieren sich die Kostenanteile an der energetischen Qualität des Gebäudes. Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite. In der untersten Stufe bei besonders [i]Börstinghaus, NWB 40/2022 S. 2838emissionsreichen Gebäuden tragen Vermieter bis zu 95 % der CO 2-Abgabe. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) sieht Ausnahmen für besondere Fallgestaltungen vor. Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten. Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, können dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten geltend machen. Das Gesetz soll zum in Kraft treten.