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NWB Nr. 48 vom Seite 3349

Dezember-Soforthilfe für Bürger und Unternehmen in der Energiekrise

Prof. Dr. Ralf Jahn

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3385Am ist ein Artikelgesetz in Kraft getreten (BGBl 2022 I S. 2035), das mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) eine Dezember-Soforthilfe für Bürger und Unternehmen vorsieht, die vom Energiekostenanstieg bei Gas und Wärme betroffen sind. Für sie entfällt bei Gasbezug die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September 2022 gezahlten Abschlags bemisst. Die mit dem EWSG beschlossene Dezember-Soforthilfe ist der erste Teil der von der sog. Gaskommission vorgeschlagenen Gas- und Strompreisbremse.

Berechtigte der Soforthilfe

[i]Nicht nur Kunden mit einem Jahresverbrauch ≤ 1,5 Mio. kWh GasAntragsberechtigt sind Letztverbraucher, die über Standardlastprofile (SLP) oder über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) abgerechnet werden und deren Jahresverbrauch 1,5 Mio. kWh Gas nicht überschreitet, soweit sie das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen. Unabhängig vom Jahresverbrauch sind Kunden erfasst, die die bezogene Wärme im Zusammenhang mit der Vermiet...

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