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BFH Urteil v. - III R 33/80 BStBl 1982 II S. 671

Gesetze: GrStG 1973 § 5

Abgeschlossene Appartements in Altenheimen und Altenwohnheimen als Wohnungen im Sinne des § 5 Abs. 2 GrStG

Leitsatz

Ein abgeschlossenes Appartement in einem Altenheim bzw. Altenwohnheim, das aus mindestens einem Zimmer, Bad und WC, Flur und Loggia mit einer Gesamtwohnfläche von mehr als 20 qm besteht und das eine Küchenkombination, bestehend aus Spüle, mit Warm- und Kaltwasser, Kühlschrank und zwei eingebauten Elektrokochplatten aufweist, ist eine Wohnung im Sinn des § 5 Abs. 2 GrStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 671
QAAAA-91764

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