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BFH Urteil v. - II R 139/86

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, ist Eigentümerin eines mit einem Studentenwohnheim bebauten Grundstücks. Dieses Wohnheim wurde 19. . . bezugsfertig. Es enthält neben einer Hausmeisterwohnung u. a. 168 Wohneinheiten, hinsichtlich derer die Beteiligten streiten, ob es sich um Wohnungen oder um Wohnräume im Sinne des Grundsteuergesetzes (GrStG) handelt. Jede der Wohneinheiten besteht aus zwei nebeneinander liegenden Zimmern (je 10,78 qm groß, Vorraum (3,04 qm), Kochnische (2,64 qm), und Dusche/WC (2,38 qm) und ist gegen den Hausflur abschließbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 268
YAAAB-31528

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