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Joint Audits – gemeinsame Außenprüfungen mehrerer Staaten
Gegenstand des ersten Panels der 6. YIN-Jahrestagung war die internationale Verwaltungszusammenarbeit im Wege gemeinsamer Außenprüfungen (sog. Joint Audits) aus deutscher, österreichischer und schweizerischer Sicht. Joint Audits sind Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen mit grenzüberschreitenden Wirtschaftsvorgängen, wobei die zuständigen Behörden zweier oder mehr Staaten in zuvor vereinbarter und koordinierter Weise gemeinsam Prüfungstätigkeiten durchführen.
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I. Erwartungen und Vorbehalte
Sowohl Finanzverwaltungen als auch grenzüberschreitend tätige Unternehmen setzen große Hoffnungen in Joint Audits. Dadurch, dass bei Außenprüfungen Prüfer verschiedener Finanzverwaltungen anwesend sein und Prüfungsziel und -rahmen gemeinsam abstecken können, sollen sie in effizienter Weise zu einer übereinstimmenden Feststellung des relevanten Sachverhalts gelangen. Durch eine frühzeitige übereinstimmende Feststellung des relevanten Sachverhalts kann eine Doppelbesteuerung in den meisten Fällen verhindert werden, ohne dass langwierige Verständigungsverfahren durchlaufen werden müssen.
Es bestehen jedoch auch Vorbehalte ge...