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IWB Nr. 22 vom Seite 903

Joint Tax Audits – ein Tool zur Eindämmung grenzüberschreitender Besteuerungskonflikte

Tagungsbericht zur 6. YIN-Jahrestagung v. 23.6.2022 (Panel 1)

Dr. Juliane Abel, Laetitia Fracheboud, Simon Hofstätter und Dr. Till Meickmann

Gegenstand des ersten Panels der diesjährigen YIN-Jahrestagung war die internationale Verwaltungszusammenarbeit im Wege gemeinsamer Außenprüfungen, sog. Joint Audits, aus deutscher, österreichischer und schweizerischer Sicht. Joint Audits sind Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen mit grenzüberschreitenden Wirtschaftsvorgängen, wobei die zuständigen Behörden zweier oder mehr Staaten in zuvor vereinbarter und koordinierter Weise gemeinsam Prüfungstätigkeiten durchführen. Ziel dieses Beitrags ist es, die rechtlichen und praktischen Aspekte von Joint Audits näher zu beleuchten. Zu Beginn werden die Erwartungen an bzw. die Vorbehalte gegen Joint Audits geschildert. Hieran schließt sich die Darstellung der neu geschaffenen europäischen Rechtsgrundlage an. Den Schluss des Beitrags bilden Praxisüberlegungen, die Erfolgsfaktoren für Joint Audits benennen.

Kernaussagen
  • Sowohl aus Sicht der Finanzverwaltungen als auch aus Sicht der Unternehmen und steuerberatenden Berufe werden Joint Audits überwiegend mit positiven Erwartungen verbunden. Einige Staaten, wie die Schweiz, lehnen gemeinsame Außenprüfungen hingegen bis heute ab.

  • Mit der EU-Richtlinie DAC7 wird erstmals eine Rechtsgrundlage für gemeinsame Prüfungen innerhalb der EU geschaffen.

  • Faktoren, die zum Gelingen eines Joint Audits beitragen, sind insbesondere der Wille zur Kooperation zwischen den beteiligten Staaten, die Einbeziehung des Steuerpflichtigen, ein gemeinsamer Prüfungsplan, ein gemeinsames Verständnis des Sachverhalts und dessen Umsetzung im nationalen Besteuerungsverfahren.