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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Neue Berichtsregeln für multinationale Unternehmen beschlossen (EP)
Das Europäische Parlament (EP) hat am die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) beschlossen.
Hierzu führt das EP u.a. weiter aus:
Mit der CSRD werden detaillierte Anforderungen an die Berichterstattung über die Auswirkungen der Unternehmen auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards eingeführt, die auf gemeinsamen Kriterien im Einklang mit den Klimazielen der EU beruhen.
Um sicherzustellen, dass Unternehmen zuverlässige Informationen liefern, sollen sie einer unabhängigen Prüfung und Zertifizierung unterzogen werden. Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen gleichberechtigt sein, Investoren werden über vergleichbare und zuverlässige Daten verfügen. Der digitale Zugang zu Nachhaltigkeitsinfor...