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PiR Nr. 11 vom Seite 300

Von der CSRD zu den ESRS: ein neues Fundament für Nachhaltigkeitsberichte

Die Regelungen der CSRD-Endfassung zur Standardisierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mag. (FH) Josef Baumüller

Mit der politischen Einigung auf die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) konnte Ende Juni 2022 ein Meilenstein gesetzt werden auf dem Weg hin zu einem erweiterten Verständnis von den Transparenzpflichten für europäische Unternehmen. Dieses ist vom Anspruch charakterisiert, dass finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Augenhöhe, d. h. nach denselben strengen Maßstäben berichtet werden. De facto bedeutet dies nichts weniger als eine Ausweitung der Verantwortlichkeiten von Unternehmen – und zwar für ihre Wirtschaftstätigkeiten gegenüber der Gesellschaft, in der sie wirken. Ein Schlüsselelement der CSRD, das dem angeführten Ziel zutragen soll, ist dabei die Einführung neuer Berichtsstandards: den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die nunmehr in der EU-Richtlinie dazu enthaltenen Bestimmungen werden im vorliegenden Beitrag detailliert untersucht und beurteilt. Das Ergebnis zeigt auf, dass die neu vorgesehenen Regeln zur Entwicklung beziehungsweise zum endorsement der ESRS von hoher Komplexität gekennzeichnet sind, wichtige Grundprobleme aber weiterhin bestehen bleiben.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattung, infoCenter NWB CAAAG-79145

Kernaussagen
  • Mit der Endfassung der CSRD liegen...

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