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PiR Nr. 2 vom Seite 32

„Interoperabilität“: Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS und GRI

Anschluss Europas an internationale Standards

Dr. Josef Baumüller

Mit der Erstanwendung der Berichtspflichten gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird nicht nur eine große Zahl europäischer Unternehmen neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen – diese Berichterstattung hat auch auf Grundlage neu eingeführter Standards zu erfolgen: den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Mit diesen wird erstmals eine für alle berichtspflichtigen Unternehmen verbindliche, konkrete Vorgabe für Aufbau und (Detail-)Inhalt ihrer Berichte geschaffen. Die damit einhergehende Loslösung von etablierten internationalen Standards wird allerdings von vielen Seiten kritisch gesehen. Das Konzept der „Interoperabilität“ soll hier Anschlussmöglichkeiten eröffnen. Der Beitrag skizziert dieses und zeigt Handlungsoptionen für Unternehmen auf, die zukünftig (ergänzend zu den ESRS) die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) einsetzen wollen. Ebenso wird die Brücke zu gleichlaufenden Kooperationsbemühungen mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) geschlagen.

Kernaussagen
  • Interoperabilität zielt auf eine möglichst effiziente Offenlegung von Nachhaltigkeitsberichten auf Basis verschiedener Standards.

  • EFRAG, GRI und ISSB versuchen, eine solche Interoperabilit...

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