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StuB Nr. 20 vom Seite 761

Bilanzierung von Mehrwegpaletten im Pfandsystem

Hintergründe und Lösungsmöglichkeiten

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz

Ende des vergangenen Jahres 2021 ist die durch „bewältigte“ Diskussion um die Bilanzierung von Pfandgeldern in der Getränkeindustrie branchenübergreifend bei einem ähnlich gelagerten Pfandthema „wieder aufgeflammt“. Es geht um die steuerbilanzielle Behandlung von Mehrwegpaletten als Transportmittel mit pfandbehafteten Rückgabeverpflichtungen insbesondere bei Handelsunternehmen. Das BMF hat in einem Schreiben an diverse Verbände zwischenzeitlich eine Übertragung der Rechtsgedanken seiner Vereinfachungsanweisung vom auf Mehrwegpaletten für zulässig erklärt. Der Beitrag erläutert die Hintergründe.

Prinz, Pfandgelder in der Getränkeindustrie, , NWB QAAAH-67900

Kernfragen
  • Was ist der Ausgangspunkt der Diskussion?

  • Wie hat die Finanzverwaltung darauf reagiert?

  • Welche aktuellen Fragen stellen sich bei der steuerbilanziellen Behandlung von Mehrwegpaletten als Transportmittel mit pfandbehafteten Rückgabeverpflichtungen insbesondere bei Handelsunternehmen?

I. Ausgangspunkt: Ökologische Nachhaltigkeit und Steuerbilanzierung

[i]Endert, Bilanzierung von Ladungsträgern, BBK 17/2020 S. 821, NWB BAAAH-56688 Die internationale Rechnungslegungsdiskussion um Nachhaltigkeitsberichterstattung, ESG (Environmental, Social, Governance)-Accounting und nichtfinanzielle Berichterstattung (insbes. §§ 289b-289e HGB) hat bei international tätigen Unternehmen auch in Deutschland „Hochkonjunktur“. Mit dem freiwilligen und privat initiierten Berichtsstandard „GRI 207: Tax“ (Global Reporting Initiative) sind Nachhaltigkeitsaspekte in der Rechenschaftslegung über „faires Steuermanagement“ der Unternehmensführung angekommen. Das Steuerbilanzrecht scheint von diesen Nachhaltigkeitstrends derzeit noch eher unberührt. Aber der Schein „trügt“. Die vom im Hinblick auf das Klimaschutzgesetz geforderte „Generationsgerechtigkeit“ (Art. 20a GG) muss in ihrer Bedeutung für nachhaltige Unternehmensführung und auch für das „Bilanzrecht der Unternehmen“ noch ausgeleuchtet werden.

So muss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Jahresabschluss auch unter Beachtung der Klimaschutzvorgaben des BVerfG die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln. Dies wird absehbar auch Konsequenzen im Steuerbilanzrecht haben. Zu denken ist etwa an die Umstellung oder Anpassung althergebrachter und bislang erfolgreicher, aber umweltschädlicher Geschäftsmodelle sowie teure Beteiligungserwerbe, die sich aufgrund latenter Umweltrisiken als deutlich weniger ertragsreich als geplant erweisen können mit entsprechenden Abschreibungsfolgen. Die abstrakten Vorgaben des BVerfG-Beschlusses haben deshalb auch bereits im geltenden Bilanz- und Bilanzsteuerrecht durchaus Potenzial für konkrete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Reporting-Folgen, die über die „nichtfinanzielle Berichterstattung“ hinausgehen.