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IWB Nr. 19 vom Seite 779

Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 2

Besonderheiten bei Projekten im EU-Ausland

Dr. Atanas Mateev

In der Maschinen- und Anlagenbaubranche gehören projektbezogene Tätigkeiten im Ausland zum Geschäftsalltag. Erhält man als deutscher Unternehmer einen Auftrag aus dem Ausland, muss man sich gezwungenermaßen mit der Frage beschäftigen, wie der Umsatz aus mehrwertsteuerlicher Sicht zu beurteilen ist. In diesem zweiten Teil werden die mehrwertsteuerlichen Besonderheiten gezeigt, die ein Unternehmer bei Projekten im EU-Ausland zu berücksichtigen hat. Denn eine Registrierungspflicht ergibt sich daraus, dass der Unternehmer einen Umsatz im Projektland bewirkt, für den er die Mehrwertsteuer dort schuldet. Es ist dabei unerheblich, ob die Steuer aufgrund eines empfangenen Eingangsumsatzes oder aufgrund eines erbrachten Ausgangsumsatzes entstanden ist.

Kernaussagen
  • Eine Registrierungspflicht im EU-Ausland kann sich aufgrund eines empfangenen Eingangsumsatzes oder eines erbrachten Ausgangsumsatzes ergeben.

  • Auf der Ausgangsseite ist die Art der Leistung aus Sicht des Projektlandes zu prüfen, um anschließend den korrekten Steuerschuldner zu bestimmen.

  • Auf der Eingangsseite ist zu prüfen, wie das zum Projektort verbrachte Material zu besteuern ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Straferwerbsteuer zusätzlich entsteht.