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GmbH | Nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht
Ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter verstößt gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht, wenn er die Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise, welche er für eine Kundin der GmbH, einem Software-Unternehmen, innehatte, in seinem neuen beruflichen Wirkungskreis ohne Zustimmung der Gesellschaft fortsetzt.
Der frühere Mitgesellschafter haftet wegen der mindestens fahrlässigen Verletzung mitgliedschaftlicher Treuepflichten nach der sog. Geschäftschancenlehre. [i]Bosse, NWB 40/2019 S. 2941Die im Gesellschaftsrecht anerkannte Treuepflicht dauert zwar grds. nur bis zum Ausscheiden des Gesellschafters, jedoch kommen darüber hinaus auch noch nachwirkende Unterlassungs- und Loyalitätspflichten in Betracht. Insbesondere darf...