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StuB Nr. 19 vom Seite 734

Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von Filmverwertungsrechten

Anmerkungen zum

WP/StB René Feldgen

Der VIII. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom zum Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums durch die langfristige Einräumung von Verwertungsrechten an einem Kinofilm Stellung genommen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Urteilsgrundsätze des äußerst komplexen Streitfalls zusammen. Dabei werden verfahrensrechtliche Aspekte außen vor gelassen.

, NWB XAAAJ-18949

Kernaussagen
  • Die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung des § 39 AO sind hinsichtlich der Frage, ob das wirtschaftliche Eigentum von Filmrechten übergeht, insoweit zu modifizieren, als dass es sich bei Filmrechten um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt, die keiner Unterscheidung in bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter zugänglich sind.

  • Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Filmrechten beträgt fünfzig Jahre.

  • Eine realistische Prognose über die Wahrscheinlichkeit der Ausübung einer Kaufoption ist in Anbetracht einer Vertragslaufzeit von insgesamt 42 Jahren kaum möglich, so dass entsprechende Endschaftsregelungen nicht zu einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums führen.

I. Sachverhalt

[i]Feldgen, Behandlung eines Filmvertriebsvertrags – zugleich Aktivierung einer abgezinsten Kaufpreisforderung, StuB 19/2020 S. 755, NWB EAAAH-59402 Lüdenbach, Wirtschaftliches Eigentum bei Filmvertriebsvertrag, StuB 17/2020 S. 679, NWB DAAAH-56884 Der Entscheidu...