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NWB Nr. 39 vom Seite 2734

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2744Das Bundeskabinett hat am den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Neben umfangreichen redaktionellen und technischen Gesetzesänderungen (Richtigstellungen, Verweisanpassungen und Folgeänderungen), Klarstellungen und Verfahrensvereinfachungen enthält der Gesetzentwurf auch eine beachtliche Anzahl materiell-rechtlicher Änderungen insbesondere im EStG und im UStG.

Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

  • [i]ErtragsteuerbefreiungFür Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Bruttoleistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden soll eine Ertragsteuerbefreiung eingeführt werden. Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln. Damit sind keine Angaben in den Einkommensteuererklärungen mehr erforderlich.

  • [i]Absenkung der USt auf 0 % Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullste...