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Berufsrecht

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Modernisierung des WP-Berufsrechts

Anfang April dieses Jahres legte die neue Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer“ (BT-Drucks. 21/16) vor. Darin sollen u. a. die Einführung eines Syndikus WP, die Beteiligung nicht berufsangehöriger Mitarbeiter an WP-Gesellschaften und eine Klarstellung zum generellen Fremdbesitzverbot (neu) geregelt werden. Kürzlich hat das IDW dazu Stellung genommen und die geplanten Änderungen begrüßt, allerdings auch kritische Hinweise und Änderungsanmerkungen vorgetragen, u. a. zur Ausgestaltung des Syndikus-WP und zum Fremdbesitzverbot. Bei der Ausgestaltung des Syndikus-WP nach dem Gesetzentwurf sieht das IDW wie auch der Bundesrat bei der Altersversorgung die Gefahr einer Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im WP-Versorgungswerk und seinen generellen Ausschluss von der gesetzlichen Abschlussprüfung oder Nachhaltigkeitsberichtsprüfung hält das IDW aus Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit nicht für erforderlich. Auch die Klarstellung im Gesetzesentwurf, dass reine Kapitalbeteiligungen an WP-Gesellschaften weiterhin unzulässig bleiben sollen, sollte der Gesetzgeber nach Auffassung des IDW angesichts der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung prüfen und nach möglichen Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot suchen.

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Fünf Fehler in der Mandantenberatung und wie man sie vermeidet

Beratungserfolg in Steuerkanzleien hängt heute nicht mehr allein von der fachlichen Qualität ab. Viel entscheidender ist die Fähigkeit, Beratungsprozesse klar zu strukturieren, Kommunikation verbindlich zu gestalten und die Mandantenbeziehung aktiv zu entwickeln. Das Ziel einer Kanzlei muss es sein, zentrale Schwachstellen in der täglichen Praxis zu erkennen und systematisch Maßnahmen zu ergreifen, um – typische – Fehler dauerhaft zu vermeiden.

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Die neue Steuerberatervergütungsverordnung – Änderungen zum 1.7.2025

Die Gebührensätze der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurden zuletzt im Jahr 2020 geändert. Nach fünf Jahren war es an der Zeit, sie anzuheben und einzelne Gebührentatbestände anzupassen. Zum 1.7.2025 tritt die geänderte StBVV in Kraft (vgl. Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung v. 31.3.2025, BGBl 2025 I Nr. 105). Wesentliche Aspekte der Neuerungen sind eine moderate Erhöhung der Vergütung und eine Angleichung an die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

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Empfehlungen für die Bearbeitung von Mandaten aus dem Vereinsbereich

Die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit ist für viele Vereine entscheidend, da die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile nicht nur die praktische Vereinsarbeit und die öffentliche Wirkung des Vereins beeinflussen, sondern auch dessen finanzielle Spielräume. Für die i. d. R. steuerlich nicht versierte Vereinsführung ist das gemeinnützige Steuerrecht nicht ohne Risiko. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit, sodass heutzutage viele Vereinsvorstände die Expertise eines Steuerberaters zu ihrer Unterstützung in Anspruch nehmen (müssen). Die Beratung in diesem Bereich setzt sichere Kenntnisse voraus, die es ermöglichen, Vorstände durch die Untiefen des Gemeinnützigkeitsrechts zu lenken.

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Prüfung der Nachschau im Rahmen einer Qualitätskontrolle – Welche Prüfungshandlungen sind zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Nachschau in den einzelnen Phasen einer Qualitätskontrolle durchzuführen?

Kürzlich erhielt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aus dem Kreise ihrer Mitglieder zur Prüfung der Nachschau im Rahmen einer Qualitätskontrolle die folgende Anfrage: „Im Rahmen einer Aufsichtsmaßnahme hat mich die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) darauf hingewiesen,

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Aktuelle Rechtsprechung zur unzulässigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch den Steuerberater

Der Beruf des Steuerberaters ist durch seine teilrechtsberatende Tätigkeit geprägt. Die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten weist häufig Bezugspunkte zu außersteuerrechtlichen Regelungen auf, wodurch die Gefahr einer unzulässigen Rechtsdienstleistung entstehen kann. In Ergänzung zu § 2 StBerG (Geschäftsmäßige Hilfeleistung) und § 3 StBerG (Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen) und den §§ 32, 33 StBerG regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), in welchen Rechtsbereichen der Steuerberater ergänzend beraten und vertreten darf.

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Übungsklausur aus dem Umsatzsteuerrecht

Kuckucksuhren-Leidenschaften, juristische Expertisen und ein Sicherheitslaptop

Die nachfolgende Übungsklausur unterstützt Kandidaten bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie behandelt mehrere umsatzsteuerrechtliche Problemfelder in einem komplexen Sachverhalt und bietet mit einem hohen Schwierigkeitsgrad eine gute Grundlage zur Vorbereitung auf Prüfungssituationen. Der Fokus liegt dabei u. a. auf der neuen Kleinunternehmerregelung gem. §§ 19, 19a UStG nach dem JStG 2024, die seit dem 1.1.2025 gilt (vgl. hierzu auch in dieser Ausgabe die Fallstudie, zzgl. Schaubild), der Beurteilung von Vorsteuerberichtigungen und einer Vielzahl weiterer kleinerer Fragestellungen. Für die Bearbeitung der Klausur sollten drei Zeitstunden avisiert werden. Rechtsstand der Übungsklausur ist März 2025.

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Doppelmitgliedschaft und Beitragspflicht von Steuerberatern in einer RAK

Der BGH (Beschluss v. 11.11.2024 - AnwZ [Brfg] 35/23, BAAAJ-82268) hat zur Pflichtmitgliedschaft nichtanwaltlicher Geschäftsführungsorgane einer zugelassenen Berufsausübungsgesellschaft in der Rechtsanwaltskammer (RAK) entschieden und hierbei die bisherige Beitragspraxis für Steuerberater in einer RAK beanstandet. Seit dem 1.1.2025 sind durch die Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Steuerberater und Patentanwälte, die bereits Mitglied in ihrer jeweiligen Berufskammer sind, nun nicht mehr zusätzlich Mitglied der RAK, sodass sich die Problematik für die Zukunft erledigt hat. Die Entscheidung des Anwaltssenats hat aber noch Bedeutung für Fälle aus der Vergangenheit. Hier können betroffene Steuerberater ggf. die Rückerstattung überhöhter Beiträge beanspruchen.

Abo Schriftliche Steuerberaterprüfung //

Umsatzsteuer - Häufige Fehler und Auswertung der Prüfungsschwerpunkte

Der zweite Teil der „gemischten“ Klausur am ersten Prüfungstag thematisiert die Umsatzsteuer. In den Vorbereitungskursen fallen bei vielen Teilnehmenden immer wieder bestimmte Fehler bzw. falsche „Abbiegungen“ in Umsatzsteuerklausuren auf. Diese Fehler möglichst von Anfang an zu vermeiden, ist daher zum einen das Ziel des nachfolgenden Beitrags. Zum anderen zeigt die Themenauswertung der Umsatzsteuerklausuren der letzten Jahre, dass bestimmte Themengebiete in regelmäßigen Abständen oder gar jährlich geprüft werden. Somit benötigen Sie die aktuelle Themenauswertung als „Checkliste“.

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Mit einer einfachen Rechenformel zum richtigen Kanzleihonorar

In vielen Kanzleien herrscht das Gefühl vor, dass die erbrachten, fachlich sehr guten Leistungen häufig nicht angemessen vergütet werden. Aber wenn das „eigentlich“ verdiente Honorar nicht gefordert wird, um unangenehme Diskussionen zu vermeiden und/oder Mandanten nicht zu verprellen, handelt es sich um ein hausgemachtes Problem. Eine unklare oder unstrukturierte Preisgestaltung führt langfristig zu wirtschaftlichen Nachteilen und sorgt sowohl auf Kanzlei- als auch auf Mandantenseite für Unsicherheit. Wer sich hingegen aktiv mit seinem Honorarsystem befasst und es – Schritt für Schritt – optimiert, agiert eigenbestimmt und lässt sich nicht vom Markt und den Erwartungen der Mandanten steuern.

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