Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 65/69 BStBl 1971 II S. 696

Gesetze: VStG §§ 5 Abs. 1 Nr. 3, 5aBewG i. d. F. vor BewG 1965 § 74 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

1. Der Steuerpflichtige und sein Kind haben Umstände nicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 VStG zu vertreten, die zwingend in das Leben des Kindes von außen eingreifen, auf deren Eintritt bzw. Nichteintritt der Steuerpflichtige und sein Kind also keinen Einfluß nehmen können und die nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, den Abschluß der Ausbildung zu verzögern.

2. Eine allgemeine Begünstigung des sog. zweiten Bildungsweges läßt sich nicht aus § 5 Abs. 1 Nr. 3 VStG begründen. Entscheidend sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles.

3. Der Abzug einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem in § 5 Abs. 1 Nr. 3 VStG aufgeführten Personenkreis ist dann zu versagen, wenn der Abzug der Unterhaltspflicht nur wegen der vom Kind überschrittenen Lebensaltersgrenze begehrt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 696
SAAAA-90693

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen