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BFH Urteil v. - VI B 69/69 BStBl 1970 II S. 458

Gesetze: FGO §§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3, 76 Abs. 1

Leitsatz

1. Die grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits über die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Studienrats für ein häusliches Arbeitszimmer kann vom FA nicht durch das Vorbringen dargelegt werden, das BFH-Urteil VI 92/64 vom (BFH 85, 18, BStBl III 1966, 219) habe keine über den entschiedenen Einzelfall hinausgehende Bedeutung.

2. Zur Aufklärungspflicht des FG in bezug auf Vorbringen des Steuerpflichtigen, zu dem das FA sich nicht geäußert hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 458
OAAAA-90570

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