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BFH Urteil v. - VI 92/64 BStBl 1966 III S. 219

Gesetze: EStG 1961 § 9 Sätze 1 und 2EStG 1961 § 12 Ziff. 1

Leitsatz

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bei einem Oberlandesgerichtsrat Werbungskosten sein, wenn feststeht, daß das Zimmer so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke benutzt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 219
YAAAA-90211

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