1. Teilbetrieb ist ein mit gewisser Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebes, der für sich betrachtet alle Merkmale eines Betriebes im Sinn des EStG aufweist und für sich lebensfähig ist.
2. Eine Grundstücksverwaltung bildet im Rahmen eines Gewerbebetriebes nur dann einen Teilbetrieb, wenn sie als solche ausnahmsweise auch außerhalb des Gewerbebetriebes gewerblichen Charakter hätte. Soweit sich aus dem Urteil des erkennenden Senats IV R 47/66 vom (BFH 89, 534, BStBl III 1969, 730) eine andere Auffassung ergibt, hält der Senat an ihr nicht fest.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1969 II Seite 397 IAAAA-90491
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