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BFH Urteil v. - VI R 175/66 BStBl 1968 II S. 435

Gesetze: EStG 1961 §§ 19, 8 Abs. 2, 12 Nr. 1

Leitsatz

1. Der Mietwert eines Einfamilienhauses, das dem Vorstandsmitglied einer AG als Dienstwohnung zugewiesen wird, ist steuerlich so zu bemessen, daß sich für die AG bei einer Vermietung des Einfamilienhauses nach Abzug aller Kosten eine angemessene Verzinsung des im Grundstück angelegten Kapitals ergeben würde.

2. Der Wohnungswert wird nicht dadurch gemindert, daß das Vorstandsmitglied das Einfamilienhaus auf Wunsch der AG zu einer seiner Stellung gemäßen Repräsentation bezogen hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 435
PAAAA-90402

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