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BFH Urteil v. - VI R 17/67

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß für die Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung des Vermieters im eigenen Mietwohnhaus in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 EStG von der Barmiete der Vergleichswohnung auszugehen ist.

Fundstelle(n):
UAAAB-50596

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