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Entnahmen
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
Jahressteuergesetz 2010
Im Jahressteuergesetz 2010 wurde in § 4 Abs. 1 S. 4 EStG geregelt, dass bei der Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer ausländischen Betriebsstätte, das bisher einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen war, ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung vorliegt. Durch einen Verweis in § 6 Abs. 5 EStG wird eine steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen ausgeschlossen, wenn das Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet wird. Gem. § 16 Abs. 3a EStG steht einer Aufgabe des Gewerbebetriebs der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter des Betriebs oder eines Teilbetriebs gleich. Vergleichbar mit § 4g EStG kann nach dem neu eingefügten § 36 Abs. 5 EStG dieser Aufgabegewinn auf Antrag in fünf gleichen Jahresraten entrichtet werden. Dadurch werden die finale Entnahmetheorie und Bet...