Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-67802-8

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

§ 21 GrStG Änderung von Steuermessbescheiden

Torsten Bock (Mai 2024)
Verwaltungsanweisungen:

Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. Anwendung des Grundsteuergesetzes ab (AEGrStG), BStBl 2022 I S. 1171.

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 21 GrStG

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 21 Satz 1 GrStG regelt, dass Bescheide über die Neuveranlagung oder die Nachveranlagung von Steuermessbeträgen schon vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt erteilt werden können. Nach § 21 Satz 2 GrStG sind sie zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zu diesem Zeitpunkt Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Festsetzung führen. Der Anwendungsbereich von § 21 Satz 2 GrStG dürfte sehr gering sein, da eine Änderung nach § 21 Satz 2 GrStG nur erfolgt, wenn eine Änderung des Grundsteuerwerts nicht nach § 225 Satz 2 BewG erfolgt (dann Änderung des Grundsteuermessbetragsbescheids nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO).

2Der vorzeitige Erlass soll sowohl im Interesse der Gemeinde als auch des Steuerpflichtigen liegen, um so früh wie möglich geänderte Grundsteuerbescheide zu erlassen und Klarheit über die zukünftige Grundsteuerzahlungen zu haben.

3–5(Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

6Die Norm wurde in ihrer heutigen Fassung durch das Grundsteuerreformgesetz v.  e...

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