Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 237 BewG Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/202, Stand: Januar 2020 (1. Aufl.), NWB CAAAH-44415; Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor! Teil II: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer A/Änderungen des Grundsteuergesetzes, NWB 29/2019 S. 2127, NWB AAAAH-22096.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl I 2021 S. 2369.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 237 BewG
1Die Norm stellt innerhalb des Bewertungsverfahrens für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen die größte Neuerung dar und hat im Hinblick auf die zukünftige Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung. Die Vorschrift regelt, dass die Gesamtbewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zur Vereinfachung des Bewertungsverfahrens nach dessen Gliederung erfolgt. Hierzu sind für jede der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsteile sowie für die Nutzungsarten die entsprechenden Eigentumsfläch...