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Klassifizierung von Schulden mit Covenants
Weitere Klarstellung einer Klarstellung
Mit ED/2021/9 (ED 2021) versucht der IASB eine weitere Klarstellung zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig bei Vorliegen vertraglicher Bedingungen (covenants). Anlass waren die Reaktionen von Stakeholdern auf die im Januar 2020 verabschiedeten Änderungen des IAS 1 sowie die hierzu folgenden Interpretationsvorgaben des IFRS Interpretation Committee im Dezember 2020. Beklagt wurden insbesondere weiterbestehende Unklarheiten der neuen Regelungen, weil bestimmte Sachverhalte in den Änderungen des IAS 1 nicht berücksichtigt wurden. Vor dem Hintergrund der bereits verabschiedeten Änderungen untersucht der Beitrag, ob die vorgeschlagenen erneuten Modifikationen an den Änderungen des IAS 1 dieser Kritik gerecht werden und liefert bilanzpolitische Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 18. Aufl., Freiburg 2020, § 2 Rz. 40 ff. NWB PAAAH-44681
Alle covenants, die erst nach dem Abschlussstichtag zu erfüllen sind, sollen keinen Einfluss auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig haben.
Für Schulden, die erst in den nächsten zwölf Monaten covenants unterliegen, soll ein zusätzl...