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PiR Nr. 9 vom Seite 280

Modifikation von Finanzinstrumenten

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Mit der Verletzung von Darlehensbedingungen (covenants) oder als Folge einer wirtschaftlichen Schieflage des Schuldners kann eine Modifikation eines bestehenden Finanzinstruments erforderlich sein. Konsequenz einer (Ab-)Änderung der Darlehenskonditionen kann der Abgang des bestehenden und Zugang eines neuen Finanzinstruments sein (IFRS 9.3.3.2). Entscheidend ist, ob der Eingriff in die Konditionen substanziell ist. Neben einer qualitativen Beurteilung ist auch eine quantitative Wertung geboten, weicht der über den aktuellen Effektivzins bestimmte Barwert der modifizierten Zahlungsreihe um mindestens 10 % von dem Buchwert der bestehenden Verpflichtung ab, ist eine substanzielle Änderung belegt (IFRS 9.B3.3.6). Bemessungsgrundlage für die quantitative Analyse sind nicht nur die künftigen Zahlungsverpflichtungen, sondern auch alle Gebühren und Entgelte (any fees paid net of any fees received), die das Zahlungsstromprofil der modifizierten Verbindlichkeit beeinflussen. Die bilanzielle Behandlung der fees hängt vom bilanziellen Ergebnis der Modifikation ab.

II. Nachweis einer substanziellen Änderung

1. Korrespondenz der Behandlung

Die der bilanziellen Abbildung von f...

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