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Körperschaftsteuer | Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vGA (BFH)
Bei der Ermittlung des
fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen
steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen
(§ 39 Abs.
1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der
Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Unter einer vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht. Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassu...