Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 38 vom Seite 2792

Darlehensgewährung an eine beherrschende Gesellschafterin als verdeckte Gewinnausschüttung

Jens Intemann

Mit Urteil v.  - 13 K 668/19 E hat das FG Münster entschieden, dass die Ausreichung von Darlehensbeträgen an eine beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerin, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war, ohne ausreichende Besicherung und mangels ernsthafter Rückzahlungsabsicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.

Die Klägerin war alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer UG (haftungsbeschränkt). Im Dezember 2010 wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin eröffnet. Nach einem Insolvenzgutachten bestanden bei Insolvenzeröffnung ungedeckte Verbindlichkeiten von über 430.000 € bei einer frei erzielbaren Masse von ca. 1.000 €. Das Amtsgericht hob das Insolvenzverfahren im Jahre 2014 ohne Schlussverteilung auf und im Jahre 2017 wurde der Klägerin die Restschuldbefreiung gewährt.

Auch im Dezember 2010 schloss die Klägerin mit der UG einen schriftlichen Darlehensvertrag ab, wonach die UG ihr ein variables Darlehen bei jederzeitiger Abrufbarkeit von Teilbeträgen gegen einen Zinssatz von 4,00 % p. a. gewährte. Es wurde festgelegt, dass die Rückzahlung erst ab dem Jahre 20...